LeadLab Website Potenzial nutzen

Beitrag

Das Potenzial der Webseite vertrieblich nutzen

4. August 2020

CRM-Wissen

Gesa Epple

Täglich besuchen viele Interessenten Ihre Webseite. Sie sehen sich Ihre Produkte und Services an. Sie informieren sich über Ihr Angebot. Die meisten dieser Besucher, etwa 90 bis 98 Prozent, verlassen im B2B-Bereich Ihre Webseite, ohne Kontakt aufgenommen oder einen Download gegen E-Mail-Adresse getätigt zu haben. Mit anderen Worten: Sie sehen zwar Ihre Besucherzahlen in der Webseitenauswertung, Sie wissen aber nicht, welche Unternehmen dahinterstecken.

Diese Lücke können Sie jedoch einfach schließen. WiredMinds LeadLab ist eine Software zur Leadgenerierung im B2B-Bereich. Sie liefert Ihnen Firmennamen, Fakten und Hintergründe Ihrer Webseitenbesucher. 100 Prozent relevantes Wissen für Ihren Vertrieb und Ihr Marketing. Dieser Beitrag erklärt, wie LeadLab funktioniert und dabei alle rechtlichen Vorgaben einhält.

Datenschutz gilt auch für Leads über Webseiten

Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DSGVO – Das berechtigte Interesse

Unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der DSGVO liegt für den Einsatz von WiredMinds LeadLab eine rechtliche Grundlage vor. Diese wurde inzwischen durch die deutschen Datenschutzbehörden ausdrücklich bestätigt.

Art. 6 DSGVO – Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Im Art. 6 der DSGVO werden die Grundlagen für die rechtskonforme Erhebung von personenbezogenen Daten beschrieben. Dieses berechtigte Interesse ist einer der Stützpunkte für den rechtskonformen Einsatz von WiredMinds LeadLab ohne Zustimmung des Betroffenen.

Unter Berücksichtigung der

  • Art. 5 DGVO: Datenschutzprinzipien
  • Art. 13 und Art. 14 DSGVO: Informationspflichten
  • Art. 15-22 DSGVO: Betroffenenrechte

darf der Webseitenbetreiber ohne Zustimmung der betroffenen Person eine Reichweitenanalyse seiner Webseite durchführen und analytische Daten erheben. Falls er dazu nicht die technischen Möglichkeiten hat, darf er dies auch an einen Dritten auslagern.

Reichweitenanalyse vs. Tracking

Die deutschen Datenschutzbehörden haben diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt, wenn dabei folgendes befolgt wird:

„Als zulässig eingeordnet werden kann es, wenn eine Webseitenbetreiberin eine Reichweitenerfassung durchführt und dafür die Zahl der Besucherinnen und Besucher pro Seite, die Geräte und die Spracheinstellungen erhebt, auch wenn ein Auftragsverarbeiter dies erledigt. Ein Auftragsverarbeiter darf allerdings die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden, wie es sich mittlerweile der Anbieter von Google Analytics vorbehält.“

Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/google-analytics-und-aehnliche-dienste-nur-mit-einwilligung-nutzbar/

Eine Reichweitenanalyse beschränkt sich also auf die Erhebung analytischer Verhaltensdaten eines Besuchers auf einer Webseite. Dabei darf kein eindeutiger Personenbezug bestehen.

Das Tracking erhebt die Verhaltensdaten eines Besuchers über mehrere Webseiten hinweg. Es werden dazu meist Internetprofile erstellt, die das Verhalten eines Benutzers zusammenfassen. Die Anbieter solcher Lösungen nutzen zudem in der Regel die erhobenen Daten für deren eigenen Zwecke. Dies ist nur mit Zustimmung des Webseitenbesuchers erlaubt.

Website Potenzial Tracking

LeadLab arbeitet ohne Cookies

Der EuGH hat mit dem Urteil vom 01.10.2019 zur Verwendung von Cookies eine klare Aussage getroffen. Webseitenbetreiber dürfen ohne Zustimmung des Webseitenbesuchers keine Cookies auf dessen Endgerät setzen. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden technisch notwendige Cookies.

Cookies nur mit Zustimmung des Nutzers setzen

WiredMinds LeadLab verzichtet per Werkseinstellung auf den Einsatz von Cookies. So müssen Kunden keine Anpassungen auf der Webseite oder im Consent-Management-Tool vornehmen.

Jeder Kunde kann aber selbst entscheiden, ob er, mit dem Einsatz eines Consent-Management-Tools, eine Zustimmung seines Webseitenbesuchers zur Verwendung von Cookies einholen und LeadLab mit Verwendung von Cookies einsetzen möchte.

Das Unternehmen hinter dem Besucher

Neben den analytischen Verhaltensdaten des Webseitenbesuchers liefert WiredMinds LeadLab den Webseitenbetreibern einen zusätzlichen Mehrwert. Auf Basis der IP-Adresse des Besuchers erfolgt die Zuordnung der Verhaltensdaten zu einem Unternehmen. Diese Informationen können an den Vertrieb übergeben und für die Neukundengewinnung genutzt werden. Doch auch für eine individuellere Bestandskundenbetreuung bieten die Informationen einen großen Mehrwert.

IP-Adressen sind personenbezogene Daten – das ist korrekt. Die kurzfristige Betrachtung der IP-Adresse des Webseitenbesuchers und der Abgleich gegen eine Whitelist (Unternehmensdaten) ermöglicht jedoch, private Besucher von der WiredMinds Reichweitenmessung zu schützen und Unternehmensbesucher klar zu identifizieren.

IP-Adresse löschen bevor Verhaltensdaten aufgezeichnet werden

Der Einsatz von WiredMinds LeadLab zur Reichweitenmessung der eigenen Webseite ist somit rechtskonform und ohne den Einsatz von Cookies erlaubt.

Bildquellen: © borchee/istockphoto.com, © WiredMinds GmbH

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